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Der AT-Satz ab 01.05.2025 beträgt 0,76 % für EESEF (Risikocode 511TH) und 1,07 % für VRP (Risikocode 511TG).

Seit dem 1. Januar 2025, ist der Mindestlohn (SMIC) gestiegen :

  • brutto Stundemindestlohn : 11,88 euros,
  • brutto Mindestlohn, monatliche basis (35 Stunden pro Woche) : 1 801,80 euros.

Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten

Gemäss Artikel L.6131-1 des Arbeitsrechts sind Arbeitgeber, deren Unternehmen keine Niederlassung in Frankreich hat (gemäss Artikel L243-1-2 des Sozialversicherungsgesetzbuchs), nicht verpflichtet, Beiträge zur Berufsbildung und die Lernsteuer zu entrichten.