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Die Regeln zur beruflichen Schweigepflicht, denen die Sozialversicherungsanstalten unterliegen, verbieten es uns, uns vorliegende Informationen zu den Beitragszahlern weiterzugeben.

 

Allerdings können Sie Ihre Lohnabrechnungen überprüfen, wenn Sie Ihren Versicherungsverlauf einsehen. Diesen erhalten Sie auf der Website der Rentenversicherung. Sie enthält die von den Arbeitgebern jährlich gemeldeten Löhne. Auch die Tatsache, dass die für Lohnbeträge vorgesehenen Felder der Steuererklärung bereits ausgefüllt sind, dient als Beweis dafür, dass die Löhne gemeldet wurden.