Sind Sie eine Zeitarbeitsfirma (entreprise de travail temporaire, ETT), unterliegen Sie sowohl für Ihre festen Mitarbeiter als auch für Ihre Zeitarbeitskräfte der Pflicht zur vorherigen Einstellungsanmeldung DPAE.
Das entleihende Unternehmen unterliegt dem Zeitarbeitspersonal gegenüber nicht dieser Erklärungsverpflichtung: Sie müssen diese Erklärung bei jedem Auftrag im Vorfeld der Einstellung des Arbeitnehmers vornehmen.
Auch Arbeitgebergemeinschaften unterliegen der Pflicht zur vorherigen Einstellungsanmeldung DPAE.