Prinzipiell gilt für die Unterstützung, die Sie von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter erhalten, folgendes:
- Sie wird unentgeltlich gewährt;
- Es entsteht kein gehaltliches Unterordnungsverhältnis.
Sie müssen folglich keine vorherige Einstellungsanmeldung (DPAE) erstellen.
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter kann aufgrund seines nicht gewinnorientierten Charakters keine Arbeiten verrichten, die direkt oder indirekt zu der Verwirklichung einer Erwerbstätigkeit beitragen, die Sie für Ihre APE/NAF-Kennziffer angegeben haben.
Wird aufgrund der Beschäftigung eines „falschen ehrenamtlichen Mitarbeiters“ keine DPAE erstellt, liegt Schwarzarbeit vor. Die Nichterstellung der DPAE wird mit Berichtigungen und den für diesen Verstoß vorgesehenen Sanktionen geahndet.